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Seit 1. Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag.
Sie können ab sofort die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Gemeinde JungholzJungholz 55 6691 Jungholz
T: +43 5676 8121F: +43 5676 81212gemeinde@jungholz.gv.at