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Die Landesregierung beschloss in der Sitzung vom 15. März 2022 die beiliegende Richtlinie für den Heiz- / Energiekostenzuschuss des Landes Tirol für das Jahr 2022.
Die Höhe des Heizkostenzuschusses beträgt einmalig € 250,00 pro Haushalt. Zur teilweisen Abfederung der massiven Preissteigerungen im Energiekostenbereich aufgrund der Ukraine – Krise wird über den bereits bestehenden Heizkostenzuschuss hinaus befristet ein Energiekostenzuschuss in der Höhe von einmalig € 250,00 pro Haushalt gewährt. Zusätzlich zu den Antrags- bzw. Zuschussberechtigten des bereits bestehenden Heizkostenzuschusses kann ein weiterer Bezieherkreis den Energiekostenzuschuss beantragen. Die entsprechenden Netto-Einkommensobergrenzen können der Richtlinie entnommen werden.
Um die Gewährung des Heiz- bzw. Energiekostenzuschusses kann zwischen 15. März und 31. Dezember 2022 mit dem beiliegenden Antragsformular angesucht werden.
Da die Bearbeitung der Anträge auf Heizkostenzuschuss 2021 noch nicht abgeschlossen ist, werden die Listen der MindestpensionistInen mit Bezug der Ausgleichszulage für das Jahr 2022 zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt. Die verwaltungsvereinfachte Antragstellung dieses Personenkreises bleibt bestehen; es ist kein gesonderter Folgeantrag erforderlich.
Die Richtlinien liegen auf dem Gemeindeamt aus.
Der Antrag kann hier heruntergeladen werden!
Datei herunterladen (312 KB) - .PDF
17.03.2022
Gemeinde JungholzJungholz 55 6691 Jungholz
T: +43 5676 8121F: +43 5676 81212gemeinde@jungholz.gv.at